SERVICE

  • Kennzeichnung der Tiere (mittels Mikrochip und/oder Tätowierung)
  • Sachkundenachweis (Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW)
  • Sachkundenachweis auch in englischer Sprache

GEMEINSAM überstehen wir auch die Coronazeiten !

Unser "bärenstarkes" Team ist weiterhin für Sie da.

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