
- Kennzeichnung der Tiere (mittels Mikrochip und/oder Tätowierung)
- Sachkundenachweis (Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW)
- Sachkundenachweis auch in englischer Sprache
Unser "bärenstarkes" Team ist weiterhin für Sie da.
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